Hausordnung

Unsere Hausordnung – Gültigkeitsbereich

Das Schulgelände umfasst die Schulstraße beidseitig von der Turnhalle bis zum hinteren Zaun, die Schulgebäude, die Schulhöfe, Sportplätze und Turnhallen sowie den Zillebunker. Die Hausordnung gilt auch für die Wege zwischen den Objekten. Es ist nicht erlaubt, das Schulgelände während des Unterrichts und in der Pause unberechtigt zu verlassen.

Regelungen im Einzelnen

Der Einlass zur 0. Stunde ist um 7.00 Uhr.

  1. Die Schule ist zum ersten Block ab 7.55 Uhr geöffnet. Der Einlass erfolgt über die beiden Hoftüren.
  2. Die Fahrschüler haben die Möglichkeit sich zwischen 7.00 und 7.45 Uhr im „Zillebunker“ aufzuhalten.
  3. Die Schüler verlassen nach Unterrichtsschluss umgehend das Schulgelände, soweit keine Freizeit- bzw. Ganztagsangebote genutzt werden.
  4. Es gelten für die entsprechenden Zimmer die Fachraumordnungen.
  5. Die Benutzung der Computerräume erfolgt nur für einen unterrichtsrelevanten Auftrag.
  6. Die Fenster sind von den Schülern nur unter Aufsicht anzukippen.
  7. Die Feuerschutztüren und Fluchtwege sind immer frei zu halten.
  8. An- und abschwellendes Tonsignal bzw. Ertönen anderer Alarmsignale kündigen einen Alarm an. Dafür gilt die Alarmordnung.
  9. Unfälle und Verletzungen jeder Art, die im Schulgelände passieren, sind sofort bzw. am nächsten Schultag meldepflichtig.
  10. Das Mitbringen von Hieb -, Stich- und Schusswaffen, Reizgasen und Zündmitteln aller Art ist verboten.
  11. Fundsachen werden beim Hausmeister oder im Sekretariat abgegeben.
  12. Die Schule haftet nicht für Wertgegenstände.
  13. Das Fahrrad darf nur für den Schulweg genutzt werden, wenn der Schüler eine Fahrradkarte besitzt. Es muss verkehrssicher sein und ist gegen Diebstahl zu sichern.

Unsere Hausordnung – Verhaltensgrundsätze

  1. Ich verletze niemanden, weder körperlich noch in seiner Persönlichkeit.
  2. Persönliches und öffentliches Eigentum wird von mir geachtet und pfleglich behandelt.
  3. Mit meinem Verhalten trage ich zur Sauberkeit und Ordnung im Schulhaus, Schulgelände, in den Turnhallen sowie auf Schulwegen bei.
  4. Mir ist bewusst, dass im gesamten Schulgelände das Jugendschutzgesetz gilt.
  5. Ich bereite mich ab dem Vorklingeln im Klassenraum auf den Unterricht vor.
  6. Sämtliche persönliche technische Geräte werden von mir während des Unterrichts nicht benutzt. Insbesondere Handys und Smartphones sind beim Betreten des Schulgeländes auszuschalten und erst beim Verlassen wieder einzuschalten. Die Benutzung während des Unterrichts oder in den Pausen erfolgt nur nach Absprache mit einem Lehrer.
  7. Im Unterricht esse ich nicht und kaue auch keinen Kaugummi.
  8. Meine Straßenbekleidung gehört an die Garderobe.
  9. Im Schulgebäude verzichte ich auf sämtliche Kopfbedeckung.
  10. Die Toiletten benutze ich nicht als Aufenthaltsraum.
  11. Wenn ich an der Schulspeisung teilnehme, achte ich auf Sauberkeit, Ordnung und angemessene Lautstärke.
  12. Mir ist bewusst, dass alle Lehrer, der Hausmeister, das technische Personal, die Schuljugendarbeiter und die aufsichtsführenden Schüler mir gegenüber weisungsberechtigt sind.
  13. Pausengestaltung
    1. Wenn ich mich sportlich betätigen möchte, gehe ich zur bewegten Pause.
    2. In der zweiten Pause habe ich die Möglichkeit den Zillebunker zu besuchen.
    3. Die Schülerfirma suche ich nur auf, wenn ich etwas käuflich erwerben möchte.

Bei einem Verstoß gegen einer der aufgeführten Punkte muss ich mit einer im Schulgesetz vorgesehenen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahme rechnen. Verursache ich vorsätzlich Schäden am Gebäude, Inventar oder anderem Eigentum der Schule, werden an meine Erziehungsberechtigten Schadenersatzansprüche gestellt bzw. werde ich verpflichtet, Arbeiten zur Wiedergutmachung zu leisten.